Josef Winkler

Sprecher für Gesundheit und Pflege, Migration und Integration, Petitionen

Mitgliedschaft in Gremien des Landtag

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  • Petitionsausschuss
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Hitzeschutz in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

In der vergangenen Hitzewelle Ende Juni wurde wieder deutlich wie verletzlich Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen bei großer Hitze sind. Gerade Menschen mit Vorerkrankungen und ältere Menschen sind besonders gefährdet bei hohen Temperaturen. Deshalb muss es das Ziel sein, diese Menschen in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen besonders zu schützen. Auch für die Mitarbeitenden der Einrichtungen ist die Hitze bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeiten belastend. Die entsprechenden Einrichtungen sehen in der Regel die dringende Notwendigkeit in Hitze- und Klimaschutz zu investieren, es fehlen ihnen jedoch oft die nötigen finanziellen Mittel.

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Umsetzung der im Haushaltsgesetz beschlossenen Versorgung Schwangerer ohne Krankenversicherung

Die Clearingstellen Krankenversicherung sind in Rheinland-Pfalz ein großer Erfolg, viele Menschen ohne Krankenversicherung können in eine Krankenversicherung vermittelt werden. Trotzdem gibt es einige Fälle, in denen das aufgrund gesetzlicher oder struktureller Hürden nicht gelingt. Insbesondere bei Schwangeren ohne Krankenversicherung kann das einerseits zu lebensbedrohenden Situationen führen, weil notwendige Vor- und Nachsorgeuntersuchungen nicht wahrgenommen werden, und andererseits zu finanziellen Verlusten von Geburtskliniken, weil die Kosten der Geburt oft nicht erstattet und eine Privatrechnung von den Familien nicht gezahlt werden kann. Für die betroffenen Frauen kann es dann zu Überschuldungen kommen. Deshalb hat der Haushaltsgesetzgeber im Haushaltstitel 06 02 68453 „Zuschüsse zur Bekämpfung von Armut und zugunsten von aufzuwertenden Stadtteilen und Gemeinden, einschließlich Modellmaßnahmen“ im Untertitel „Clearingstelle Krankenversicherung“ für das Haushaltsjahr 2025 zusätzlich 20 000 Euro und für das Haushaltsjahr 2026 30 000 Euro zur Förderung eines Projektes zur Versorgung/Unterstützung von Schwangeren ohne Krankenversicherung vorgesehen.

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Auswirkungen der Kürzungen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes auf die Universitätsmedizin Mainz

Das geplante GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz, das vom Bundeskabinett am 29. April 2026 beschlossen wurde, sieht auch starke Kürzungen im Krankenhausbereich vor. Der Verband der Universitätsklinika Deutschland e.V. hat daher am 12. Juni 2026 vor weitreichenden wirtschaftlichen Folgen für die Universitätsklinika gewarnt.

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