Josef Winkler

Sprecher für Gesundheit und Pflege, Migration und Integration, Petitionen

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Leistungsgruppe „Stroke Unit“ im Landeskrankenhausplan Rheinland-Pfalz

Im Rahmen der Krankenhausreform müssen die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz Leistungsgruppen beantragen, die die Landesregierung dann im ab 2027 geltenden Landeskrankenhausplan zuweist. Dafür sollte der Medizinische Dienst bis Ende Juni 2026 eine Bewertung abgeben. Nach uns vorliegenden Informationen soll der Medizi-nische Dienst (MD) für einige der Kliniken, die bereits an das Telemedizinische Schlag-anfallnetzwerk TemeS-RLP angeschlossen sind, eine ablehnende Begutachtung für die Leistungsgruppe „Stroke Unit“ abgegeben haben, weil die jeweiligen Krankenhäu-ser nicht drei Fachärzt:innen für Neurologie vorhalten. Eine ausbleibende Zuweisung dieser Leistungsgruppe an Kliniken, die bereits an das Telemedizinische Schlaganfall-netzwerk TemeS-RLP angeschlossen sind, würde die Schlaganfallversorgung in Rheinland-Pfalz massiv bedrohen.

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Hitzeschutz in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

In der vergangenen Hitzewelle Ende Juni wurde wieder deutlich wie verletzlich Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen bei großer Hitze sind. Gerade Menschen mit Vorerkrankungen und ältere Menschen sind besonders gefährdet bei hohen Temperaturen. Deshalb muss es das Ziel sein, diese Menschen in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen besonders zu schützen. Auch für die Mitarbeitenden der Einrichtungen ist die Hitze bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeiten belastend. Die entsprechenden Einrichtungen sehen in der Regel die dringende Notwendigkeit in Hitze- und Klimaschutz zu investieren, es fehlen ihnen jedoch oft die nötigen finanziellen Mittel.

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Umsetzung der im Haushaltsgesetz beschlossenen Versorgung Schwangerer ohne Krankenversicherung

Die Clearingstellen Krankenversicherung sind in Rheinland-Pfalz ein großer Erfolg, viele Menschen ohne Krankenversicherung können in eine Krankenversicherung vermittelt werden. Trotzdem gibt es einige Fälle, in denen das aufgrund gesetzlicher oder struktureller Hürden nicht gelingt. Insbesondere bei Schwangeren ohne Krankenversicherung kann das einerseits zu lebensbedrohenden Situationen führen, weil notwendige Vor- und Nachsorgeuntersuchungen nicht wahrgenommen werden, und andererseits zu finanziellen Verlusten von Geburtskliniken, weil die Kosten der Geburt oft nicht erstattet und eine Privatrechnung von den Familien nicht gezahlt werden kann. Für die betroffenen Frauen kann es dann zu Überschuldungen kommen. Deshalb hat der Haushaltsgesetzgeber im Haushaltstitel 06 02 68453 „Zuschüsse zur Bekämpfung von Armut und zugunsten von aufzuwertenden Stadtteilen und Gemeinden, einschließlich Modellmaßnahmen“ im Untertitel „Clearingstelle Krankenversicherung“ für das Haushaltsjahr 2025 zusätzlich 20 000 Euro und für das Haushaltsjahr 2026 30 000 Euro zur Förderung eines Projektes zur Versorgung/Unterstützung von Schwangeren ohne Krankenversicherung vorgesehen.

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