Transparenz und Beteiligung unabdingbar für Gelingen einer Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags

Zum heutigen Start der Online-Konsultation zum Thema „Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV)“ erklärt Pia Schellhammer, Sprecherin für Innen- und Netzpolitik von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz:
„Für uns GRÜNE ist die entscheidende Voraussetzung für die Novellierung des  Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV) ein transparentes, breites und ergebnisoffenes Beteiligungsverfahren, wie dies auch im rheinland-pfälzischen Koalitionsvertrag 2011 vereinbart worden ist. Insofern ist der Beschluss der Rundfunkkommission der Länder als positiv zu bewerten, der ein solches Beteiligungsverfahren vorsieht, das mit dem heutigen Tag startet.
Mit dem gescheiterten Versuch der Novellierung von 2010 ist bei den Menschen, die beruflich, ehrenamtlich oder privat mit den neuen Medien arbeiten, viel Vertrauen in die Politik zerstört worden. Aus diesem Scheitern müssen wir lernen. Nur wenn die Bundesländer in dem neuen Prozess das Misstrauen abbauen können, kann eine Neuauflage des JMStV gelingen und Akzeptanz finden. 
Dafür ist essentiell, dass das Beteiligungsverfahren mehr als eine Alibiveranstaltung wird. Entscheidende Kriterien dafür sind: 
Transparenz: Das Beteiligungsverfahren muss klar nachvollziehbar und für alle offen sein. Die Ergebnisse von Veranstaltungen und von digitalen Beteiligungsmöglichkeiten müssen anschließend dokumentiert und abgewogen werden. Auch die Abwägung muss transparent erfolgen und ebenfalls dokumentiert werden.
Ernsthafter Dialog: Das Verfahren muss – insbesondere in den interessierten Kreisen – aktiv beworben werden. Es muss sowohl online als auch offline eine Möglichkeit zum Dialog angeboten werden. Interessierten müssen ausreichend Informationen in verständlicher Form vorgelegt werden, damit ein Dialog auf Augenhöhe möglich ist. Für deren Stellungnahmen muss ausreichend Zeit bestehen.
Ergebnisoffenheit: Im Vorfeld muss klar sein, wie die Ergebnisse in die abschließende Entscheidung der Bundesländer über den Staatsvertrag einfließen. Die vorliegenden Eckpunkte für eine Neufassung des JMStV, die in der Rundfunkkommission am 12. März 2014 beschlossen wurden, dürfen dabei allenfalls als Diskussionsgrundlage dienen und müssen im Laufe des Beratungsverfahrens veränderbar sein.
Als GRÜNE Fraktion begleiten wir den begonnenen Prozess in diesem Sinne gerne konstruktiv und fordern auch alle Interessierten auf, sich zu beteiligen.“

Dr. Claudius Ruch
stv. Pressesprecher

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