Plenum: Rot-grün bringt Klimaschutzgesetz in den Landtag ein

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS90 / Die GRÜNEN Rheinland-Pfalz bringt diese Woche erneut wegweisende Initiativen in das Plenum ein. Im Vordergrund steht dabei das Klimaschutzgesetz, das für die Landesverwaltung verbindliche Klimaschutzziele festlegt. Dr. Bernhard Braun, Energiepolitischer Sprecher, und Daniel Köbler, Fraktionsvorsitzender, stellten heute in Mainz die Gesetzesvorlage sowie die begleitende Kampagne der Fraktion, „Dein Rheinland-Pfalz, Dein Klima, Dein Klimaschutzgesetz“ vor.
In weiteren Initiativen fordert die Fraktion die Berücksichtigung der Menschenrechte bei Sportgroßveranstaltungen, sowie die Erweiterung der Wahlberechtigung für die kommunalen Beiräte für Migration und Integration. Gemeinsam mit der SPD-Fraktion beantragt die GRÜNE Fraktion außerdem, Pflanzrechte im Weinbau nur gering in der Fläche auszuweiten und vor allem den Steil- und Steilstlagenanbau zu privilegieren. Thema der aktuellen Stunde am Mittwoch ist der erfolgreiche und vorbildliche Ausbau der Kinderbetreuung in Rheinland-Pfalz

Klimaschutzgesetz
Klimaschutz braucht Verbindlichkeit und Vorbilder
Die Unverbindlichkeit in der globalen wie nationalen Klima- und Energiepolitik behindert die Energiewende und einen konsequenten Klimaschutz. Die schwarz-rote Bundesregierung verabschiedet sich von einer aktiven Rolle Deutschlands in der Klimaschutzpolitik. Im Klimateil des Koalitionsvertrages finden sich zwar allgemeine Absichtserklärungen zum Klimaschutz, doch am Ende fehlt es an konkreten Maßnahmen, um die Ziele auch zu erreichen.
Die rheinland-pfälzische Landesregierung will in Sachen Klimaschutz vorangehen. Bereits im Koalitionsvertrag von 2011 ist festgeschrieben, dass Rheinland-Pfalz bis 2030 die klimaneutrale Landesverwaltung anstrebt. Mit dem Landesklimaschutzgesetz für Rheinland-Pfalz setzen wir nun ein Zeichen für aktive Klimaschutzpolitik und schaffen, im Rahmen der Möglichkeiten und Zuständigkeiten der Landesregierung, einen verlässlichen und verbindlichen Rahmen für eine nachhaltige Klimaschutzpolitik für Rheinland-Pfalz.
„Klimaschutz braucht Verbindlichkeit. Daher wollen wir ein Klimaschutzgesetz für Rheinland-Pfalz beschließen, welches den Abbau von klimaschädlichen Schadstoffen gesetzlich festschreibt“, so Daniel Köbler, Fraktionsvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Rheinland-Pfalz.
Das Landesklimaschutzgesetz benennt konkrete und verbindliche Reduktionsziele für Rheinland-Pfalz: die Treibhausgasemissionen sollen bis zum Jahr 2020 um mindestens 40 Prozent gegenüber den Werten aus dem Jahr 1990 gesenkt werden. Bis zum Jahr 2050 strebt die Landesregierung Klimaneutralität an, mindestens jedoch eine Reduktion um 90 Prozent. Dabei kommt insbesondere den öffentlichen Stellen eine Vorbildfunktion in Sachen Klimaschutz zu.
„Bis 2030 soll die Landesverwaltung klimaneutral arbeiten. Und bis 2050 sind die klimaschädlichen Schadstoffe um mindestens 90% zu reduzieren. Rheinland-Pfalz geht voran, während die Große Koalition den Klimaschutz weiterhin nicht ernst genug nimmt“, so Bernhard Braun, klimaschutzpolitischer Sprecher.
Köbler ruft alle Rheinland-Pfälzer zum Mitmachen auf. „Es ist dein Land, es ist dein Klima, darum ist es auch Dein Klimaschutzgesetz! Klimaschutz ist kein Selbstzweck. Nur wenn wir unsere natürlichen Lebensgrundlagen erhalten, bleibt die Welt und auch Rheinland-Pfalz vor den schlimmsten Horrorszenarien verschont. Das schaffen wir nicht allein, Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“, so Köbler.
Um dies zu erreichen, streben die rot-grünen eine für ein Fraktionsgesetz beispiellose Öffentlichkeitsbeteiligung am Gesetzgebungsverfahren an. „Wir werden über die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsrechte der Verbände und der Bürgerinnen und Bürger hinausgehen und viele Gespräche führen. Wer beteiligt wird, setzt sich auch für die Umsetzung der Ziele des Klimaschutzgesetzes ein“, so Braun.

Breite Beteiligung wird angestrebt
Eine Verbändebeteiligung ist bei einem Fraktionsgesetz nicht obligatorisch. Die Entscheidung das Landesklimaschutzgesetz für Rheinland-Pfalz aus der Fraktion zu initiieren ist jedoch keinesfalls eine Entscheidung gegen eine breite Beteiligung der Interessensverbände. Wir werden als Fraktion aktiv auf die Verbände zugehen und diese in den Gesetzgebungsprozess mit einbeziehen. So haben wir es in unseren Gesprächen mit den Wirtschafts- und Naturschutzverbänden auch stets vereinbart. Gleichzeitig findet bei einem Fraktionsgesetz eine Anhörung im Rahmen der Fachausschüsse statt (§ 81 GOLT). Diese werden wir breit organisieren, um alle Beteiligten ausreichend zu Wort kommen zu lassen. Dementsprechend ist durch uns auch im Rahmen eines Fraktionsgesetzes eine breite öffentliche Diskussion vorgesehen.

Vom Klimaschutzgesetz zum Klimaschutzkonzept
Das Landesklimaschutzgesetz legt die Klimaschutzziele für Rheinland-Pfalz fest. Es stellt damit eine Leitentscheidung für die langfristigen Ziele des Landes dar. Gleichzeitig ist es erst der Auftakt  für einen umfassenden gesellschaftlichen Prozess, der die kommenden Jahrzehnte prägen wird. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in einem weiteren Schritt die Landesregierung die für die Erreichung der Klimaschutzziele erforderlichen konkreten Maßnahmen diskutiert, in einem breit angelegten Dialog- und Beteiligungsverfahren mit allen gesellschaftlichen Gruppen. Aus den Ergebnissen dieses Dialogprozesses, der in der zweiten Jahreshälfte starten wird, soll ein Klimaschutzkonzept für Rheinland-Pfalz entstehen. Es beinhaltet konkrete Maßnahmen für die Erreichung der Klimaschutzziele des Landes.

Dein Klimaschutzgesetz
Klimaschutz ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Nur wenn Politik, Wirtschaft und Menschen an einem Strang ziehen, gelingt die umfassende Reduktion von klimaschädlichen Treibhausgasen. Rot-Grün fasst Klimaschutzpolitik daher als breite Aufgabe auf, die Menschen zum Mitmachen animieren muss. Das Klimaschutzgesetz ist daher auch ein Angebot für die Menschen. Es ist „Dein Klimaschutzgesetz“. 

Dr. Claudius Ruch
stv. Pressesprecher

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