Paritégesetzgebung größtenteils verfassungskonform

Zu dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz äußert sich der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN Landtagsfraktion Daniel Köbler wie folgt:
„Es war richtig, ein Gesetz prüfen zu lassen, mit dem wir Neuland betreten haben. Wir begrüßen das Urteil der Verfassungsrichter, welches klar stellt, dass die meisten Punkte unseres Gesetzes verfassungsgemäß sind, darunter das Führen einer Paritätsstatistik durch das Statistische Landesamt und die gesetzliche Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen, bei der Aufstellung der Wahlvorschläge Geschlechterparität anzustreben“, so Daniel Köbler.
Anne Spiegel ergänzt: „Es bestärkt uns in dem Ziel, weiterhin für Chancengerechtigkeit einzutreten. Denn es gibt keinen Grund dafür, dass Mitbestimmung einem exklusiven Männerzirkel vorbehalten bleibt. Dass der Aufdruck auf dem Stimmzettel als nicht verfassungsgemäß eingeordnet wurde, ist für alle Beteiligten zu akzeptieren. Auch für die rheinland-pfälzische CDU, die sich zeitweilig ebenso für einen Stimmzettelaufdruck ausgesprochen hatte.“

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