Europäischer Gerichtshof bestätigt: anlasslose Vorratsdatenspeicherung mit dem Europarecht unvereinbar
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute sein Urteil zur deutschen Vorratsdatenspeicherung gefällt und dabei seine ständige Rechtsprechung bestätigt: Die anlasslose und allgemeine Speicherung von Daten, die während des Telefonierens und der Nutzung des Internets anfallen, zur präventiven Bekämpfung von Kriminalität ist mit dem Europarecht unvereinbar. Dazu erklärt Carl-Bernhard von Heusinger,…