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Änderung des Kommunalwahlgesetzes stärkt das kommunale Ehrenamt und die Demokratie vor Ort
Der rheinland-pfälzische Landtag hat heute auf Antrag der Ampelfraktionen eine Änderung des Kommunalwahlgesetztes beschlossen. Die Änderungen sehen vor, dass anstelle der Privatanschrift nur noch die Postleitzahl des Wohnorts auf einem Stimmzettel erscheinen wird. Darüber hinaus wird das passive Wahlrecht für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von 23 Jahren auf 18 Jahre gesenkt.…