Luftverkehrsabgabe

Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, wonach die Luftverkehrssteuer mit dem Grundgesetz vereinbar ist, begrüßt Jutta Blatzheim-Roegler, verkehrspolitische Sprecherin, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz:
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt endlich Klarheit. Subventionierter Flugverkehr zulasten von Klima und Anwohnerinnen und Anwohnern von Landeplätzen ist nicht zukunftsfähig. In einem nächsten Schritt sollte die Luftverkehrssteuer weiterentwickelt werden, um eine echte Kostengerechtigkeit im Verkehrssektor zu erreichen. Derzeit wird alleine der gewerbliche Flugverkehr nach Angaben des Umweltbundesamtes (UBA) mit 10,4 Milliarden Euro jährlich subventioniert. 

Dr. Claudius Ruch
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