Klage der CDU offensichtlich wahltaktisch orientiert
„Die CDU Fraktion befindet sich offensichtlich bereits im Wahlkampfmodus für die Landtagswahl 2016. Anders ist der Zeitpunkt ihrer angekündigten Klage gegen drei schon seit Jahren beschlossenen Landesgesetze nicht zu verstehen.
Die beanstandeten Gesetz sind bis zu 18 Jahre alt. Das Landeshaushaltsgesetz 2014/2015 wurde im Dezember 2013 verabschiedet und verkündet, das Ausführungsgesetz zu Artikel 117 der Verfassung für Rheinland-Pfalz im Juli 2012 und das Landesgesetz über den Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz bereits im Jahr 1996. Die entscheidende Änderung der Etatisierung als Investitionsabgaben beim Pensionsfonds wurde mit dem Landeshaushaltsgesetz 2007/2008 verabschiedet.
Der Zeitpunkt der Klage ist in keinster Weise aufgrund aktueller Entwicklungen zu erklären.“