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GRÜNE wollen Solarpflicht noch im September beschließen
„Das Solargesetz ist ein gutes Gesetz und ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität in Rheinland-Pfalz. Die Anhörung hat gezeigt, dass unser Entwurf rechtlich wie inhaltlich gut aufgestellt ist.“ Der vehemente Einsatz der GRÜNEN für das Solargesetz habe sich von den Koalitionsverhandlungen bis zur Anhörung im Ausschuss gelohnt. „Wir wollen das Gesetz direkt im kommenden Septemberplenum beschließen, damit es wie geplant zum 1. Januar 2023 in Kraft treten kann“, kündigt der klimapolitische Sprecher der GRÜNEN Fraktion an.
Die Stellungnahmen der Expertinnen und Experten im Klimaausschuss bestätigen die GRÜNEN auch darin, dass der vorliegende Gesetzentwurf nur ein nächster Schritt sein kann. „Die Photovoltaik an Gebäuden und auf anderen schon versiegelten Flächen ist ökologisch wie ökonomisch eine besonders lohnende Form der Energiegewinnung“, erläutert Hartenfels. „Es werden dadurch keine weiteren Flächen versiegelt und kaum andere Belange des Naturschutzes berührt.“
Weniger Ausnahmen von der Solarpflicht seien deshalb wünschenswert und auch eine Ausweitung der Solarpflicht, beispielsweise auf Dachsanierungen oder auf Fassaden von Neubauten, sei denkbar. Damit könnten in relativ kurzer Zeit noch deutlich mehr Flächen für die Photovoltaik zur Verfügung stehen und die Solarpflicht einen größeren Beitrag zum Klimaschutz leisten. „Die neue Bundesregierung muss sofort den Ausbau der Solarenergie vorantreiben“, fordert Hartenfels.