Grüne Naturschutzpolitiker für öffentliches Kataster von Ausgleichsmaßnahmen
„Die massiven Rückgänge einzelner Arten zeigen, wie wichtig es ist, dass die Politik im Arten- und Biotopschutz deutlich ambitionierter wird. Wir grüne naturschutzpolitischen Sprecherinnen und Sprecher halten eine bundesweit einheitliche Lösung für sinnvoll, aber nur dann, wenn dies nicht zur Absenkung von Standards führt.
Zwei Punkte sind uns besonders wichtig. Zum einen fordern wir ein öffentlich zugängliches Kataster, in dem eingetragen werden soll, welche Ausgleichs - und Ersatzmaßnahmen es gibt und auf welchem Stand ihre Umsetzung ist. Nur so ist es möglich, die zahlreichen Defizite bei der Umsetzung endlich in den Griff zu bekommen. Zum anderen: Kompensationsmaßnahmen sollen möglichst nicht nur einen rechnerischen Wertausgleich beinhalten, sondern mehr für genau die bedrohten Arten und Lebensgemeinschaften leisten, deren Lebensräume durch Eingriffe in die Natur geschädigt wurden.“
Hintergrund:
Das Bundesnaturschutzgesetz enthält in § 15 Absatz 7 die Ermächtigung für eine Verordnung des Bundes, nähere Regelungen zu Inhalten, Art und Umfang von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft zu treffen. Solange der Bund von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch macht, richtet sich dies nach Landesrecht. In der vergangenen Wahlperiode gab es bereits einen Anlauf zum Erlass einer Bundeskompensationsverordnung. Am Entwurf der schwarzgelben Bundesregierung gab es massive Kritik aus den Ländern mit grüner Regierungsbeteiligung sowie von Naturschutzverbänden.