Frist für Antrag auf Entschädigung endet
„Wir möchten alle Betroffenen auffordern, von ihrem Recht auf Entschädigung Gebrauch zu machen. Dafür haben Bund, Länder und Kirchen gemeinsam den Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ eingerichtet.
Um eine Entschädigung aus dem Fond zu erhalten, ist es notwendig, sich bis zum 31. Dezember 2014 an die regionalen Anlauf- und Beratungsstellen zu wenden und dort einen Antrag zu stellen. Nur wer bis Ende des Jahres einen Entschädigungsantrag stellt, kann noch berücksichtigt werden.
Ziel ist es, allen, denen in Kinderheimen schweres Unrecht widerfahren ist und die oft heute noch mit den Folgen schwer zu kämpfen haben, mit einer Entschädigungsleistung wenigstens eine materielle Wiedergutmachung zukommen zu lassen.“
Hintergrundinformation
In Rheinland-Pfalz können sich Betroffene auf folgender Seite informieren [Link].