EEG-Novelle: Länder und Parlamente sind nicht zum Abnicken da
Inzwischen ist fraglich, ob das Bundeswirtschaftsministerium noch ein Interesse an einem Konsens hat. Die Ankündigung, nur einen Bruchteil der rund 100 Änderungswünsche der Bundesländer aufgreifen zu wollen, lässt befürchten, dass die Energiewende scheitert und Handwerk und Mittelstand extrem benachteiligt werden. Die Interessen der Länder bei dem zentralen Thema Energiewende dürfen nicht einfach ausgeblendet werden“, betont Energiepolitischer Sprecher Dr. Bernhard Braun.
Braun ergänzt: „Der durch die Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) weist handwerkliche Mängel auf, die den Fortgang der Energiewende bedrohen. Die durch die Bundesregierung geplante Neuregelung zur Eigenstromnutzung dürfte sogar verfassungswidrig sein. Zu dieser Einschätzung kommt auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages. Die rund 100 Änderungsanträge der Bundesländer hatten das Ziel, einen gesellschaftlichen Konsens beim EEG zu erreichen. Dieses Ziel stellt die Bundesregierung wenige Tage vor dem Bundesrat in Frage.“