Wahlfreiheit für Beamtinnen und Beamte zwischen einer privaten und gesetzlichen Krankenversicherung

Faktisch besitzen Beamtinnen und Beamte kein Wahlrecht, wenn sie entscheiden, ob sie Mitglied einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung sein wollen. Denn finanziell ist die private Krankenversicherung für sie die günstigere Option: Der Dienstherr gewährt über die Beihilfe eine direkte Kostenbeteiligung an den Kosten einer Krankenbehandlung. Darüber hinaus
gehende Kosten müssen über eine private Krankenversicherung versichert werden. Dieser Teilkostentarif wird von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht angeboten. Entscheiden sich Beamtinnen und Beamte für eine gesetzliche Krankenversicherung, steht ihnen in der Regel keine Beihilfe zu, denn für Beamtinnen und Beamte ergibt sich gegenwärtig ein Anspruch auf einen Beitragszuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen der GKV weder unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht des Dienstherrn noch aus den Beihilfevorschriften. Zudem müssen sie den Arbeitgeberanteil des Krankenkassenbeitrages selber tragen.
Hamburg gewährt als erstes Bundesland seinen Beamtinnen und Beamten ab August 2018 faktisch die Wahlfreiheit zwischen einer privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, da der Senat den Arbeitgeberanteil der GKV übernimmt – wie das für andere Erwerbstätige üblich ist. Am 8. August 2017 beschloss der Senat das entsprechende „Gesetz über die Einführung einer pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge“.
Diese Initiative wird als ein Schritt in Richtung Bürgerversicherung angesehen, außerdem eröffnet es den Markt der Versicherten um die große Gruppe der Beamtinnen und Beamten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Was waren nach Kenntnis der Landesregierung die Gründe für die Einführung des „Hamburger Modells“ bzw. die Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung von Beamtinnen und Beamten durch das Land Hamburg?
2. Wie ist das „Hamburger Modell“ nach Kenntnis der Landesregierung ausgestaltet und wie erfolgt dessen Umsetzung?
3. Welche finanziellen Folgen hätte nach Kenntnis der Landesregierung eine bundesweite Umstellung auf das „Hamburger Modell“ für die gesetzlichen Krankenversicherungen und welche Auswirkungen hätte eine solche Reform auf die Beitragsstabilität?
4. Welche finanziellen Folgen hätte die Umstellung auf das „Hamburger Modell“ für das Land Rheinland-Pfalz?
5. Welche finanziellen und qualitativen Folgen hätte die Umstellung auf das „Hamburger Modell“ für die Beamtinnen und Beamten des Landes Rheinland-Pfalz?
6. Welche Vorteile sieht die Landesregierung in einer denkbaren Wahlfreiheit der Krankenversicherung für ihre Beamtinnen und Beamten?
7. Welche Verbesserungen der finanziellen Leistungsfähigkeit des Krankenversicherungssystems versprechen sich Unterstützerinnen/Unterstützer einer Bürgerversicherung?