Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs
Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP nach § 76 Abs. 2 der Vorl. GOLT Mit Jahreswechsel 2021/2022 wurde die aktive Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs für Anwaltschaft, Notare und Behörden verbindlich: Schreiben und Schriftstücke, die von o. g. Personen und Stellen an die Gerichte und Staatsanwaltschaften gerichtet…