Polizeiliche Maßnahmen gegenüber „Gefährdern“ und „Relevanten Personen“
Die Einstufung als „Gefährder“ oder „Relevante Person“ obliegt den Polizeibehörden der Länder und des Bundes. Als Grundlage dafür existieren bundesweit abgestimmte polizeiliche Definitionen, die durch Gremienbeschlüsse festgelegt wurden. Gesetzlich sind die Termini nicht definiert. Im politischen Diskurs wird der Begriff des „Gefährders“ oftmals in Beziehung zu extremistischen Islamisten gesetzt, jedoch…