Pauschale Beihilfe – Wahlfreiheit für Beamtinnen und Beamte zwischen einer privaten und gesetzlichen Krankenversicherung
Faktisch besitzen Beamtinnen und Beamte kein Wahlrecht, wenn sie entscheiden, ob sie Mitglied einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung sein wollen. Denn finanziell ist die private Krankenversicherung für sie aktuell in Rheinland-Pfalz die günstigere Option. Entscheiden sich Beamtinnen und Beamte für eine gesetzliche Krankenversicherung, steht ihnen in der Regel keine…