Strafverfahren gegen rheinland-pfälzische Justizvollzugsbeamte – Freispruch durch den BGH

Am heutigen Dienstag hat der Bundesgerichtshof über die Revision zweier rheinland-pfälzischer Justizvollzugsbeamter entschieden. Beide waren erstinstanzlich durch das Landgericht Limburg mit Urteil vom 7. Juni 2018 wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden.

Der BGH hat dieses Urteil nun aufgehoben und die Angeklagten freigesprochen.

In dem Verfahren spielte die Frage eine Rolle, welche strafrechtlichen Risiken JVA-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen, wenn sie Entscheidungen über Vollzugslockerungen zu treffen haben.

Die Landesregierung wird um Berichterstattung gebeten.