Straftaten im Umwelt- und Verbraucherschutzbereich erfolgreich bekämpfen

Bei Straftaten im Umwelt- und Verbraucherschutzbereich handelt es sich um klassische Kontrolldelikte. Je mehr ermittelt wird, desto mehr Straftaten werden aufgedeckt. Die Zahl der polizeilich erfassten Fälle hängt stark vom Kontroll- und Anzeigeverhalten ab. Aufgrund fehlender persönlicher Betroffenheit ist die Anzeigemotivation im Umwelt- und Verbraucherschutzbereich niedriger als im übrigen Strafrecht. Hinzu kommt, dass für Privatpersonen von außen schwer erkennbar ist, ob das Abholzen von Bäumen oder das Mähen von Grünflächen illegal erfolgen. Ebenso wenig können Verbraucherinnen und Verbrauer von außen erkennen, ob bei der Herstellung von Fleischprodukten die Vorgaben aus den Lebensmittel-, Futtermittel- und Arzneimittelgesetzen eingehalten werden. Der Umwelt- und Verbraucherschutzsektor weist demnach ein hohes Dunkelfeld auf, sodass die Zahlen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nur eine geringe Aussagekraft haben. Wichtige Hinweisgeber bei Umwelt- und Verbraucherschutzdelikten sind die Umweltfachbehörden,weil sie über die notwendige Expertise verfügen und in Kontakt mit Industrieunternehmen stehen. Demnach setzt ein erfolgreiches Vorgehen gegen die Verschmutzung von Gewässern, die Zerstörung von Brutplätzen, aber auch gegen Täuschungen und Irreführungen im Lebensmittelbereich eine gute Vernetzung der Kontrollbehörden voraus. Des Weiteren werden für die Durchführung von Kontrollen durch Strafverfolgungsbehörden genügend Personal und eine angemessene Ausstattung benötigt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Von wem (z. B. Privatpersonen, Umweltbehörden, Polizei) kommt die Mehrzahl an Anzeigen in den Phänomenbereichen Umweltkriminalität und Verbraucherschutz?

2. In welchen umwelt- und verbraucherschutzrelevanten Bereichen (z. B. Natur- und Artenschutz [Bundesnaturschutzgesetz], Abfall und Entsorgung [Arzneimittelgesetz, Abfallverbringungsgesetz], Lebensmittelsicherheit, Gastronomie oder Jagdwesen) haben Strafverfolgungsbehörden, ggf. auch in Kooperation mit anderen Behörden, die Möglichkeit, anlassunabhängige Kontrollen durchzuführen?

3. Zu welchem Ergebnis kam die letzte Überprüfung der zum 01. Oktober 2012 erfolgten Zusammenlegung des Kommissariats „Umwelt und Verbraucherschutz“ mit dem Kommissariat „Vermögensdelikte“ zum Kommissariat 4 „Vermögens- und Umweltdelikte/ Verbraucherschutz“?

4. Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte arbeiten im Kommissariat 4 „Vermögens- und Umweltdelikte/Verbraucherschutzdelikte“ (bitte aufschlüsseln nach Polizeipräsidium)?

5. Wie viele Kriminalbeamtinnen und -beamte arbeiten im Umweltdezernat im Landeskriminalamt?

6. Über welche spezielle Ausstattung (z. B. Behälter für Wasserproben) verfügt das Kommissariat 4 „Vermögens- und Umweltdelikte/ Verbraucherschutzdelikte“ (bitte aufschlüsseln nach Polizeipräsidium)?

7. Bestehen in Rheinland-Pfalz Netzwerkstrukturen für eine Zusammenarbeit zwischen staatlichen Kontrolleinrichtungen (z. B. Polizei, Umwelt- und Veterinärbehörden) und nicht staatlichen Akteuren (z. B. Naturschutzverbände und Biologische Stationen) im Umwelt- und Verbraucherschutzbereich?