Sachstand zur strafrechtlichen Aufarbeitung der sexuellen Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche in Rheinland-Pfalz

Zwischen Dezember 2018 und Januar 2019 erfolgten Gespräche zum sexuellen Miss-brauch in der katholischen Kirche zwischen der Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz und den Generalvikariaten der Bistümer Mainz, Trier, Limburg und Köln. Infolgedessen übersandten die Bistümer Mainz, Trier und Limburg Listen mit Verdachtsfällen an rheinland-pfälzische Staatsanwaltschaften. Diese nahmen eine strafrechtliche Würdi-gung der Fälle vor. In 80 von insgesamt 91 Fällen sahen die Staatsanwaltschaften von der Einleitung von Ermittlungsverfahren ab, weil die Verdachtsfälle entweder verjährt waren, die Tatverdächtigen verstorben sind oder kein Anfangsverdacht vorlag. Zum Zeitpunkt Mai 2019 waren noch elf Prüfvorgänge bei rheinland-pfälzischen Staatsan-waltschaften anhängig.

Die Landesregierung wird über den Ausgang der elf Prüfvorgänge gebeten.