Neues Düngegesetz und neue Düngemittelverordnung = geringere Nitrateinträge?

Die EU-Kommission hat letztes Jahr eine längst überfällige Neuregelung des bisherigen Dün·gerechts von der Bundesregierung gefordert, da die EU-Nitratrichtlinie von Deutschland nicht eingehalten werden konnte. Erst nach enormem Druck der EU und der Bundesländer hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft einen Entwurf zur Abstimmung eingebracht. Im Rahmen eines Bund-Länder-Gesprächs konnten im Frühjahr 2017 Kompromisse gefunden werden, die nun in den Entwurf eingeflossen sind.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landesregierung den aktuellen Entwurf des Düngegesetzes (DüngeG) und der Düngemittelverordnung in Hinblick auf die Verringerung des Nitrateintrags in das Grundwasser sowie allgemein?
2. Welche Forderungen konnte die Landesregierung in die neue Düngemittelverordnung einbringen?
3. Wird es im Rahmen der Novellierung eine Novelle der Düngemittelverkehrsordnung für das Inverkehrbringen und den Transport von Düngemitteln geben und wenn ja, wie bewertet die Landesregierung die Notwendigkeit dieser Novelle?
4. Welche Qualitätsanforderungen im Umgang und zum Inverkehrbringen von Wirt·schaftsdüngern müssen nach dem aktuellen Entwurf des DüngeG eingehalten werden?
5. Welche Maßnahmen sollen zukünftig in den sogenannten Roten Gebieten (Gebiete mit Stickstoffüberschuss) in Rheinland-Pfalz umgesetzt werden?
6. Welche möglichen Auswirkungen wird die Düngemittelverordnung auf die Nitrateinträge in die rheinland-pfälzischen Gewässer haben, und ist mit einer zufriedenstellenden Verbesserung insbesondere bei den von Nitrat derzeit hoch belasteten Gewässern zu rechnen?
7. Welche möglichen Folgen sind mit dem aktuellen Entwurf der Düngemittelverordnung für die ökologische Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz zu erwarten?