Klimaschutz in Landesliegenschaften, Ausstattung der planenden und durchführenden Institutionen

In der gemeinsamen Pressemitteilung des Umwelt- und Finanzministeriums vom 5. Mai 2020 werden umfangreiche Änderungen zugunsten des nachhaltigen und klimaschonenden Bauens in Landesliegenschaften benannt. Insbesondere die Kriterien des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen des Bundes (BNB) für ein nachhaltiges Flächenmanagement, Orientierung an Lebenszykluskosten, hohe nachhaltige Standards im staatlichen Hochbau, energieeffizientes Bauen und Sanieren, Schadstofffeinheit sowie ein verstärkter Einsatz erneuerbarer Energien wurden aufgeführt und somit wichtige Weichen hin zu einer klimaneutralen Landesverwaltung geschaffen. Federführend wird der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB) die Planung, Durchführung und Überwachung der hohen Klimaschutzstandards im Bau übernehmen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche konkreten, größeren Sanierungs- bzw. Neubaumaßnahmen sind nach Kenntnisstand der Landesregierung, in den nächsten Jahren geplant bzw. bereits abzusehen, die gemäß „Goldstandard nach BNB“ geplant und umgesetzt werden?

2. Welche zusätzlichen planerischen bzw. personellen Kapazitäten werden nach Planung der Landesregierung für die Umsetzung ndes beschlossenen Maßnahmenpakets „Klimaschutz“ in Landesliegenschaften benötigt (aufgeschlüsselt nach den unterschiedlichen Maßnahmenbereichen)?

3. Welche Strategie verfolgt die Landesregierung, um auch bei kleineren Bau- und Sanierungsmaßnahmen (Wertgrenze bis 2 Mio. Euro) die Entwicklung hin zu einer nachhaltigen, C02- und klimaneutralen Landesverwaltung sicherzustellen?

4. Plant die Landesregierung auch bei Zuwendungsbau (Kommunale Bauten, Schulbau, Städtebau, Dorferneuerung usw.), Zielvorgaben zu formulieren, die sich an Lebenszykluskosten orientieren und Standards gemäß BNB Bewertungssystem entsprechen?

5. Welche Förderprogramme bzw. Beratungssysteme und planerische bzw. personelle Kapazitäten existieren auf Landesebene, um Kommunen im Bereich nachhaltiger Bau- und Sanierungsmaßnahmen in kommunalen Liegenschaften zu beraten?