Geschwindigkeitsmessanlagen in Rheinland-Pfalz

Nach wie vor gehört die nicht angepasste bzw. überhöhte Geschwindigkeit zu den häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr.
Durch eine flächendeckende und effektive Geschwindigkeitsüberwachung sollen Verkehrsunfälle reduziert und die Verkehrssicherheit für Autofahrer:innen, Radfahrer:innen und Fußgänger:innen erhöht werden. Für die Geschwindigkeitsüberwachung werden in Rheinland-Pfalz mobile und stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen (sogenannte „Blitzer“) eingesetzt. In Rheinland-Pfalz ist für die Einrichtung stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen durch die Kommunen die Zustimmung des Ministeriums
des Innern und für Sport erforderlich.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Wie viele stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen gibt es derzeit in Rheinland-Pfalz an welchen Stellen?

2. Wie viele stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen wurden in den letzten fünf Jahren in Rheinland-Pfalz genehmigt?

3. Wie stellt sich Rheinland-Pfalz im Vergleich zu anderen Bundesländern hinsichtlich der Zahl stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen dar?

4. Wer entscheidet über die Einrichtung stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen in Rheinland-Pfalz?

5. Welche Kriterien müssen für die Einrichtung stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen erfüllt sein?

6. Wie unterscheiden sich die Kriterien für die Einrichtung stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen im Vergleich zu anderen
Bundesländern?

7. Wie beurteilt die Landesregierung eine Übertragung der Genehmigungsentscheidung für stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen innerorts auf die Kommunen?