,Flügel‘ der AfD Beobachtungsfall für den Verfassungsschutz

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die Teilorganisation der AfD „Der Flügel“ zum Beobachtungsfall erhoben. Es liegen demnach hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte vor, dass es sich beim „Flügel“ um einen Zusammenschluss mit rechtsextremen Bestrebungen handele. Im Januar 2019 wurde der „Flügel“ zusammen mit der „Jungen Alternative“ der AfD vom BfV bereits zu Verdachtsfällen erklärt. Infolge der Einstufung als Beobachtungsfall kann der Verfassungsschutz nachrichtendienstliche Mittel gegenüber Anhängern der Teilorganisation der AfD verwenden. Zuvor war eine systematische Beobachtung überwiegend ohne geheime Mittel zur Nachrichtenbeschaffung möglich.

Wir bitten die Landesregierung um Berichterstattung, insbesondere hinsichtlich Bezügen zu Rheinland-Pfalz.