Ethikunterricht in rheinland-pfälzischen Schulen

Nach der rheinland-pfälzischen Landesverfassung ist der Religions- bzw. Ethikunterricht an allen öffentlichen Schulen in Rheinland-Pfalz ordentliches Lehrfach. Weiter heißt es: „Schülerinnen und Schüler einer Religionsgemeinschaft, für die kein Religionsunterricht an der Schule eingerichtet ist und die in vergleichbarem Umfang an einem von der Schulbehörde als entsprechend anerkannten Unterricht teilnehmen, sind von der Pflicht zum Besuch des Ethikunterrichts befreit“.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchten in den Schuljahren 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 welchen Religionsunterricht?

2. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchten in den Schuljahren 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 den Ethikunterricht?

3. Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden in den Schuljahren 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 von der Pflicht zum Besuch des Ethikunterrichts befreit, weil sie in vergleichbarem Umfang an einem anderen von der Schulbehörde als entsprechend anerkannten Unterricht teilnahmen?

4. Welcher Unterricht wurde in diesem Zusammenhang von der Schulbehörde als entsprechend anerkannt?

5. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchten in den Schuljahren 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 den Religionsunterricht, obwohl sie einer anderen als der christlichen Religionsgemeinschaft oder keiner Religionsgemeinschaft angehören?

6. Wie genau können Eltern oder Kinder ab 14 Jahren die Teilnahme am Religionsunterricht ablehnen?