Ergebnisse der Betriebsprüfung und der Steuerfahndung der rheinland-pfälzischen Finanzämter

Die Erfolge der Steuerfahndung stellen einen unverzichtbaren Bestandteil im Kampf gegen die in § 370 der Abgabenordnung (AO)
unter Strafe gestellte Steuerhinterziehung dar. Auch in Rheinland-Pfalz hinterziehen Menschen Steuern und entziehen sich so ihrer
Pflicht zum Wohle der Gemeinschaft beizutragen. Neben der Steuerfahndung leistet auch die Betriebsprüfung einen wichtigen
Beitrag zur Herstellung von Steuergerechtigkeit und zur gleichmäßigen Besteuerung aller Wirtschaftsakteure.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie hoch waren die Mehrergebnisse aus der Steuerfahndung der rheinland-pfälzischen Steuerbehörden im Jahr 2023?

2. Wie viele Fälle von Selbstanzeigen gemäß § 371 AO hat es im Jahr 2023 bei den rheinland-pfälzischen Steuerbehörden gegeben?

3. Gab es im Jahr 2023 und im ersten Halbjahr 2024 Ankäufe von sogenannten „Steuer-CDs/Daten-Leaks“ bzw. hatte sich das
Land Rheinland-Pfalz am Kauf oder der Auswertung von Steuerdaten in dieser Zeit beteiligt?

4. Wie hoch waren die Mehrergebnisse aus der Betriebsprüfung der rheinland-pfälzischen Steuerbehörden im Jahr 2023?

5. Wie hat sich die Anzahl der Beschäftigten im Außendienst seit dem Jahr 2016 entwickelt (bitte Angaben in VZÄ und aufgeteilt
zwischen Betriebsprüfer:innen und Steuerfahnder:innen)?