Digitalisierung des kulturellen Erbes

Die Förderung von Kunst und Kultur durch das Land und die Kommunen ist in unserer Landesverfassung verankert. Die Parteien der Ampelkoalition haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, das Vorhaben der Digitalisierung des kulturellen Erbes weiter voranzutreiben (vgl. Koalitionsvertrag RLP 2016 – 2021, S. 129f.). Insbesondere das schriftliche Kulturgut in den Archiven, Bibliotheken und Museen des Landes leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt des kulturellen Erbes in Rheinland-Pfalz.

Die Landesregierung wird um Berichterstattung gebeten, inwieweit die Digitalisierung des schriftlichen Kulturgutes vorangeschritten ist.

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