Aktueller Stand des Umstiegs vom Hochschulpakt auf den Zukunftsvertrag

Am 6. Juni 2019 haben Bund und Länder den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken beschlossen. Mit dem Zukunftsvertrag als Nachfolge des Hochschulpakts 2020 soll die Qualität von Studium und Lehre flächendeckend und dauerhaft verbessert werden.

Mit der dauerhaften Förderung ab 2021 soll insbesondere unbefristetes, mit Studium und Lehre befasstes Hochschulpersonal ausgebaut werden.

Hierfür stellt der Bund von 2021 bis 2023 jährlich 1,88 Milliarden Euro und ab dem Jahr 2024 dauerhaft jährlich 2,05 Milliarden Euro bereit. Die Länder stellen zusätzlich zur Grundfinanzierung der Hochschulen Mittel in derselben Höhe bereit, sodass durch den Zukunftsvertrag bis 2023 jährlich rund 3,8 Milliarden Euro und ab 2024 jährlich insgesamt 4,1 Milliarden Euro zur Förderung von Studium und Lehre zur Verfügung stehen.

Die Landesregierung wird vor diesem Hintergrund gebeten zu berichten:

– Wie entwickeln sich die Mittel, die für Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt wer-den?

– Wie ist die Überführung von Stellen die aktuell durch Mittel des Hochschulpakts und des Qualitätspakt Lehre finanziert werden in den Zukunftsvertrag geplant?

– Ab wann erhalten die Hochschulen finanzielle Planungssicherheit wenn der Vertrag zwischen Bund und Ländern wie geplant erst im August 2021 veröffentlicht wird?

– Ist eine Zwischenfinanzierung durch das Land zur Überbrückung des Zeitraums zwischen Ausschleichen des Hochschulpakts bis zur Kostendeckung durch den Zukunftsvertrag 2023 angedacht?

– Wie kann sichergestellt werden, dass die zur Verfügung gestellten Mittel in die Qualitätssicherung und Qualitätssteigerung der Lehre fließen und nicht in die Grundfinanzierung der Hochschulen?