Änderung des Landesjustizvollzugsgesetzes, des Landessicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes, des Landesjugendarrestvollzugsgesetzes, des Landesjustizvollzugsdatenschutzgesetzes und der Schiedsamtsordnung

Aus den Erfahrungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie haben sich ergänzende Regelungsbedarfe für die vollzugsrechtlichen Bestimmungen ergeben.
Mit Blick auf die allgemeine Preissteigerung soll zugleich die Schiedsamtsordnung (SchO) bzgl. der Gebührenhöhe fortgeschrieben werden.

Mit dem vorliegenden Änderungsgesetz werden der Videobesuch, die Zusendung von Schreiben per E-Mail und die Billigkeitsentschädigung gesetzlich geregelt.
Zugleich erfolgt in der Schiedsamtsordnung eine Erhöhung der Gebührensätze.