2. Zwischenbericht zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes

Die Landesregierung berichtet dem Landtag gemäß § 4 Abs. 1 LGG einmal in der Legislaturperiode über die Durchführung dieses Gesetzes. Als Ergänzung zum nächsten Bericht zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes, der erst 2022 veröffentlicht wird, erstellt das Frauenministerium jährlich zusammen mit dem Statistischen Landesamt einen Zwischenbericht. Erschreibt Gleichstellungsdaten auf Basis der Personalstatistiken für den öffentlichen Dienst inRheinland-Pfalz fort und ergänzt den einmal in der Legislaturperiode erscheinenden Bericht zurUmsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes. Neu in diesem Zwischenbericht sind Daten zum Frauenanteil in den Landes-und Kommunalparlamenten sowie bei Direktwahlen.

Vor diesem Hintergrund wird die Landesregierung um Berichterstattung über den 2.Zwischenbericht zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes gebeten.