Verfassungsrechtliche Schuldenbremse muss berücksichtigt werden
Angesichts der Haushaltssituation und der Entwicklung der Lebenshaltungskosten ist die – zugegeben knapp bemessene – Anhebung für die Beamtinnen und Beamten angemessen, denn das Land verzichtet ausdrücklich auf die in anderen Ländern üblichen Nullrunden. Die Einsparung ist notwendig, um den Konsolidierungskurs des Landes einzuhalten. Die Verfassungsrichter in Karlsruhe sind nun aufgefordert, für rechtliche Klarheit zu sorgen. Insbesondere der Rang der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse ist dabei zu würdigen.