Urteil des OVG zur Universität Trier
„Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz ist ein wichtiges Signal zur Stärkung der Mitbestimmung der Studierenden an den Hochschulen. Der Mitwirkung der Studierenden kommt im Bereich der Lehre ein besonderer Stellenwert zu. Genau zu diesem Zweck wurde das Gruppenveto in der Hochschulgesetzgebung eingeführt. Es hat eine aufschiebende Wirkung, damit alle Gruppen, auch die Mehrheit der Professorinnen und Professoren nochmals darüber beraten können. Die Teilhabe und Mitwirkung aller Gruppen im Rahmen der universitären Selbstverwaltung muss gewährleistet sein. Sachgerechte Entscheidungen können laut OVG oftmals nur dann getroffen werden, wenn Erfahrungen und Argumente von Lehrenden und Lernenden berücksichtigt werden.“
Und weiter führt Gunther Heinisch aus: „.Diese Vorbehalte der Studierenden sind ernst zu nehmen, daher ist eine erneute Beratung im Senat sinnvoll und notwendig. Die Haltung von Universitätspräsident Prof. Dr. Jäckel, nach dem Urteil des OVG immer noch auf der Rechtmäßigkeit seiner Entscheidung zu bestehen, ist für mich nicht nachvollziehbar. Warum er glaubt, dass die Einführung eines neuen Studienganges keine unmittelbare Frage der Lehre sein soll ist für mich völlig unverständlich.“