CDU riskiert Millionen-Strafzahlung für das Land

Anlässlich der Abstimmung im Umweltausschuss des Landtages Rheinland-Pfalz am 17. Juni 2014 zu dem Gesetzentwurf zur Neuorganisation der Tierkörperbeseitigung (AGTierNebG) erklärt Dietmar Johnen, Agrarpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz:
Die CDU hat mit der Ablehnung des Gesetzentwurfes zur Neuorganisation der Tierkörperbeseitigung einmal mehr ihr mangelndes Verantwortungsbewusstsein für das Land gezeigt.
„Eine Verschleppung der Neuordnung der Tierkörperbeseitigung würde das Land teuer zu stehen kommen, statt Verweigerung ist jetzt Tatkraft gefragt“, empört sich Johnen. Nach zwei Jahren harter Verhandlungen mit der EU-Kommission wird es jetzt Zeit für Kompromisse statt für weitere Verzögerungstaktiken der CDU. „Ansonsten steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die EU ein Vertragsverletzungsverfahren einleitet, mit jedem Tag. Eine mögliche Strafzahlung in Höhe von mehreren Millionen Euro müsste dann das Land tragen“, führt Johnen aus.

Hintergrund: 
Bislang hat der Zweckverband Tierkörperbeseitigung Umlagezahlungen von Kommunen erhalten. Vor zwei Jahren beschloss die EU-Kommission, dass diese Zahlungen als unzulässige Beihilfezahlungen einzustufen sind und wies den Zweckverband an, die erhaltenen 42 Millionen Euro an die Kommunen zurückzuzahlen. Da das der Zweckverband nicht leisten kann, soll ein Gesetz den rechtlichen Rahmen für die Auflösung des Zweckverbandes schaffen. Erst dann kann genau festgelegt werden, wie die Tierkörperbeseitigung in Zukunft organisiert wird.

Dr. Claudius Ruch
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