Landesregierung für weitgehende Regelung für Landemöglichkeiten von Rettungshubschraubern
„Auf unsere Initiative hin wurde im heutigen Innenausschuss über die Auswirkungen der EU-Verordnung 965/2012 auf Landemöglichkeiten für Rettungshubschrauber in Rheinland-Pfalz diskutiert. Die Verordnung regelt die neuen Betriebsvorschriften für den gewerblichen Luftverkehr. Die Berichterstattung der Landesregierung machte deutlich, dass sie sich um eine adäquate Lösung bemüht. Allerdings bleiben Fragen offen. Auf Grund fehlender Kriterien, die die Bundesregierung vorgeben muss, ist die endgültige Art der Umsetzung der EU-Verordnung noch nicht geklärt. Hier muss das Bundesverkehrsministerium zügig handeln. Es ist unfassbar, dass die Klärung der Angelegenheit dort derartig in den letzten 2 Jahren verschleppt wurde.“