Keine Mindeststrafe Gefängnis bei Gewalt gegen Polizisten
„Einen so weitreichenden Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz lehnen wir ab. Sie wäre unsachgemäß und widerspricht dem Ziel des Strafgesetzbuches“, so Raue. Die Strafe für strafrechtliches Fehlverhalten unterläge einzig der richterlichen Entscheidung. Dabei würden Aspekte der individuellen Schuld und der Tatbegehung berücksichtigt, um ein gerechtes Urteil fällen zu können.
„Schon heute kann einfache Körperverletzung mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wenn der Strafrahmen nicht immer ausgeschöpft wird, bringt der Richter damit zum Ausdruck, dass der die Tat eine Gefängnisstrafe eben gerade nicht rechtfertigt. Die Justiz zu verpflichten, in diesen Fällen zwingend Gefängnisstrafen zu verhängen heißt, das Strafrecht mit politischen Wertungen zu belasten“, kritisiert Raue.
„Der gesetzlich bestehende Strafrahmen für Körperverletzung gegen Amtsträger ist ausreichend. Eine zwingende Gefängnisstrafe widerspricht den Grundsätzen unseres Strafrechts und greift in die Unabhängigkeit der Justiz ein. Eine solche Forderung nach politischer Befrachtung des Strafgesetzbuches ist unhaltbar", so Raue abschließend.