Bildung braucht tragfähige Finanzierung – Grundgesetzänderung geht nicht weit genug
„Es ist gut, dass sich der Bund auf den Weg gemacht hat, mit einer Änderung des Grundgesetzes das sogenannte Kooperationsverbot zu lockern. Damit wird der Grundstein für dauerhafte Bund-Länder-Kooperationen bei der Hochschulfinanzierung gelegt. Die gestiegenen Bedarfe bei der Grundfinanzierung der Hochschulen können schon lange nicht mehr von den Ländern allein aufgefangen werden. Von erfolgreicher Forschung und guter Lehre profitiert die gesamte Gesellschaft. Leider ist die Große Koalition bei Fragen der Bildungsfinanzierung dennoch bislang eher halbherzig als leidenschaftlich. Das sieht man auch an der viel zu späten und geringen Erhöhung des BAFöG", so Heinisch.
Ruth Ratter ergänzt: „Ich finde es bedauerlich, dass es nicht gelungen ist, bei der vom Bundesrat verabschiedeten Änderung des Grundgesetzes auch Bildung außerhalb der Hochschulen zu stärken. Denn die Öffnung des Kooperationsverbots spart den Bereich Schule und frühkindliche Bildung komplett aus. Auch hier stehen die Länder vor großen Herausforderungen: Der weitere Ausbau der Ganztagschulen, die Umsetzung der Inklusion, der Kita-Ausbau – alle diese notwendigen Aufgaben setzen die Länder unter finanziellen Druck. Das Vorhaben des Bundes, die Kosten des BAFöG komplett zu übernehmen, verschafft den Ländern immerhin ein Stück weit finanziellen Spielraum bei der Bildungsfinanzierung. Rheinland-Pfalz hat sich richtig entschieden, das dadurch frei werdende Geld im Landeshaushalt für Hochschulen und Schulen bereitzustellen.“