Köbler: Rheinland-Pfalz handelt klug und besonnen

Zur Regierungserklärung von Ministerpräsidentin Malu Dreyer erklärt Daniel Köbler, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN Landtagsfraktion:

„Wir sind gefordert, aber nicht überfordert. Denn wir haben eine tatkräftige Landesregierung, die vorausschauend und pragmatisch die Entscheidungen trifft, die notwendig und richtig sind, um mit die Herausforderung zu meistern. Ich danke der Ministerpräsidentin für ihre Rede, ich danke Ministerin Alt, Minister Lewentz und Staatssekretärin Gottstein für ihr herausragendes Management in Rheinland-Pfalz. Und ich danke den Menschen in Rheinland-Pfalz, die uns mit Kräften bei der Arbeit unterstützen“, so Daniel Köbler im Anschluss an die Regierungserklärung von Ministerpräsidentin Dreyer.
„Unser Land unternimmt beispiellose Anstrengungen, um den Flüchtlingen Obdach und Sicherheit geben zu können. Wir haben die Plätze in unseren Erstaufnahmeeinrichtungen von 700 auf 9.470 erhöht und werden weiter ausbauen. Wir unterstützen die Kommunen bei ihrer Aufgabe, die Flüchtlinge unterzubringen, wir unterstützen beim Deutsch lernen, bei der Integration in den Arbeitsmarkt, in die Schulen und Kitas und bei der medizinischen Versorgung. Rheinland-Pfalz handelt, der Bund pennt“, so Köbler.
„Nach vielen hoffnungsvollen Worten, ist jetzt aber der Bund gefordert, seine Versprechungen endlich umzusetzen. Das BAMF hat bis heute bei weitem nicht ausreichend Personal zur Bearbeitung der Asylfälle. Nur so können wir das gemeinsame Ziel erreichen, Asylverfahren in einer angemessenen Zeit zu bescheiden. Es ist ein Unding, dass Asylbewerber und Asylbewerberinnen Monate, teils Jahre auf eine Entscheidung über ihren Asylantrag warten müssen. Herr De Maiziere hat bisher versagt. Wenn er die Situation in seiner überforderten Behörde nicht schleunigst in den Griff bekommt, wird er dafür die Verantwortung zu tragen haben“, so Köbler.
Aktuell seien in Deutschland über 270.000 Asylfälle unbearbeitet. „Wir brauchen dringend eine Stichtagsregelung, um den Rückstand in der Bearbeitung in den Griff zu bekommen. Wer nach einem bestimmten Zeitraum keine Entscheidung über seinen Antrag erhalten hat, muss einen Aufenthaltsstatus erhalten“, so Köbler abschließend.

Dr. Claudius Ruch
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