Auswirkungen des Pfingsthochwassers auf die Justiz

Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP nach § 76 Abs. 2 GOLT.

Begründung:

Das Hochwasser vom Pfingstwochenende hat auch Schäden in den drei Gerichten in Zweibrücken,
dem Pfälzischen Oberlandesgericht, dem Landgericht und dem Amtsgericht sowie bei der Generalstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft Zweibrücken hinterlassen.

Die Landesregierung wird hierzu um Berichterstattung gebeten.