Änderung Schwangerschaftskonfliktgesetz

Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP nach § 76 Abs. 2 GOLT

Begründung:

Das Schwangerschaftskonfliktgesetz hat in der 2. Beratung den Bundesrat seiner Sitzung am 22. März
passiert. In diesem Gesetz soll die sog. „Gehsteigbelästigung“ vor Schwangerenberatungsstellen und
Stellen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen in einem Radius von 100 Metern unter Strafe gestellt werden. So sollen auch Mitarbeitende dieser Beratungsstellungen und Einrichtungen vor Anfeindungen geschützt werden. Darüber hinaus soll die Statistik verbessert werden, um bundesweite mehr
Transparenz in das Netz dieser Stellen zu erhalten. Hierdurch können etwaige Lücken in diesem Netz
geschlossen werden.

Wir bitten um einen Bericht der Landesregierung