Neuer Wind aus Brüssel für die Entgeltgleichheit

Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP nach § 76 Abs. 2 GOLT

Begründung:

Das Europäische Parlament hat vor einem Jahr die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei
gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Durchsetzungsmechanismen“, die sogenannte Entgelttransparenzrichtlinie verabschiedet. Sie muss innerhalb von drei Jahren in deutsches Recht umgesetzt werden.

Die Landesregierung wird nach Ablauf des ersten Jahres um Berichterstattung zum Stand des Umsetzungsverfahrens auf Bundesebene gebeten