EU-Kommunalabwasserrichtlinie – Landesregierung fördert Modernisierung der rheinland-pfälzischen Kläranlagen

Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP nach § 76 Abs. 2 GOLT

Begründung:

Das Europäische Parlament hat am 10. April 2024 die Novellierung der Europäischen Kommunalabwasserrichtlinie beschlossen. Die Richtlinie gibt vor, den Eintrag von Mikro-Spurenstoffen, beispielsweise aus Arzneimittel und Kosmetika, in europäischen Gewässern zu reduzieren. Dies soll etwa durch
die obligatorische Einführung der 4. Reinigungsstufe für alle Kläranlagen ab 150.000 Einwohner*innen
geschehen.

Wir bitten die Landesregierung daher um Berichterstattung über die Europäische Kommunalabwasserrichtlinie. Wie ist der aktuelle Stand bei der Einführung der 4. Reinigungsstufe in Rheinland-Pfalz?
Welche Projekte und Maßnahmen plant die Landesregierung oder befinden sich bereits in ihrer Umsetzung, um die Einführung der 4. Reinigungsstufe in den Kläranlagen in Rheinland-Pfalz zu fördern?