Erbschaft- und Schenkungsteuer in Rheinland-Pfalz

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Länder. Sie ist außerdem derzeit das einzige Instrument,
um aktiv die steigende Vermögensungleichheit in Deutschland zu steuern bzw. zu beeinflussen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche Einnahmen erzielte das Land aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer in den Jahren 2014 bis 2023

2. Wie viel der Einnahmen aus Frage 1 wurde bis zur Reform des kommunalen Finanzausgleichs an die Kommunen weiter gegeben?

3. Wie hat sich das Verhältnis zwischen den verschiedenen Vermögensarten bei den Vermögensübertragungen in den Jahren 2020
bis 2022 entwickelt (bitte möglichst nach den verschiedenen Vermögensarten aufteilen, z. B. nach land- und forstwirtschaftlichem
Vermögen, Grundvermögen, Betriebsvermögen, übriges Vermögen [Bankguthaben, börsennotierte Wertpapiere usw., Anteile an
Kapitalgesellschaften])?

4. Wie viele Fälle von Erbschaften beziehungsweise Schenkungen wurden in den Jahren 2014 bis 2023 von den rheinland-pfälzischen
Finanzämtern erfasst (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

5. Welcher Anteil der in den Jahren 2014 bis 2023 bearbeiteten Fälle wurden gänzlich von der Steuer befreit und fiel damit unter die
Verschonungsregelungen beziehungsweise Freibeträge (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

6. Wie hoch war das vererbte oder verschenkte Vermögen in den Jahren 2014 bis 2022, das von den rheinland-pfälzischen Finanzämtern erfasst wurde (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

7. Wie viele Anträge auf Stundung der Erbschaft- und Schenkungsteuer nach § 28 ErbStG wurden in den Jahren 2021 bis 2023 gestellt
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?