Konkordatslehrstühle in Rheinland-Pfalz

Wie in anderen Bundesländern gibt es auch in Rheinland-Pfalz Lehrstühle außerhalb der theologischen Fakultäten, bei deren Besetzung der Katholischen Kirche ein Einspruchsrecht eingeräumt wird.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Was ist die vertragliche Grundlage für das Einspruchsrecht der Katholischen Kirche bei der Besetzung bestimmter Lehrstühle?
2. Wie viele Konkordatslehrstühle gibt es derzeit in Rheinland-Pfalz?
3. Wie hat sich die Anzahl der Konkordatslehrstühle in Rheinland-Pfalz seit Inkrafttreten der Vereinbarung mit der Katholischen Kirche entwickelt?
4. Wie genau verläuft das Berufungsverfahren sogenannter Konkordatslehrstühle?
5. Welche Rolle spielt die Religionszugehörigkeit der Kandidatinnen bzw. der Kandidaten beim Berufungsverfahren?
6. Wie steht die Landesregierung zu den Konkordatslehrstühlen an rheinland-pfälzischen Hochschulen?
7. Wird durch die Konkordatslehrstühle das Prinzip der Freiheit von Wissenschaft und Forschung verletzt?