Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist in umfangreichen Strafverfahren

Der rheinland-pfälzische Justizminister hat sich in der Rhein-Zeitung am 27. April 2020 dahingehendgeäußert, dass er die einmonatige Revisionsbegründungsfrist in umfangreichen Fällen„rechtsstaatlich für äußert problematisch“ halte und bei der nächsten Justizministerkonferenz fürmehr Flexibilität werben möchte.

Wir bitten die Landesregierung um dahingehende Berichterstattung.