Sachstand zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Justiz, den Justizvollzug und die Arbeit des Justizministeriums

Seit März 2020 bestimmt die Ausbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) und die Bekämpfung der entsprechenden Pandemie das öffentliche Leben in Deutschland, Europa und vielen Staaten der Welt. Regierungen haben zur Verhinderung eines ungebremsten Anstiegs der Fallzahlen eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, die den Kontakt von Menschen untereinander begrenzen und die Übertragung von Viren minimieren.Diese Einschränkungen betreffen nahezu ausnahmslos alle Bereiche des öffentlichen Lebens.Es bleibt jedoch auch in diesen Zeiten für unsere Gesellschaft von immenser Wichtigkeit, dass die Justiz in allen Gerichtsbarkeiten handlungsfähig und gegebenenfalls auch für Rechtssuchende erreichbar ist. Auch der Justizvollzug erfüllt seine Aufgabe in Pandemie-Zeiten unter erschwerten Bedingungen weiter. Ebenso muss die Handlungsfähigkeit des Ministeriums sichergestellt bleiben.

Wir bitten die Landesregierung hierzu um Berichterstattung im Sinne eines Rückblicks auf die bisherigen Erfahrungen sowie eines aktuellen Sachstands. Hierbei soll auf die Frage eingegangen werden, ob und inwiefern aus ihrer Sicht aktuelle Erfahrungen auch einen zukünftigen gesetzgeberischen Handlungsbedarf bezüglich der genannten Institutionen erkennen lassen