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BASF muss Austritt umweltgefährdender Stoffe effektiver verhindern
„Betriebsstörungen wie der jüngste Chlorgasaustritt sind leider keine Einzelfälle. Die BASF muss hier dringend entsprechende Maßnahmen ergreifen, um die Anzahl der Betriebsstörungen in Zukunft weiter zu verringern. Unsere Anfrage hat ergeben, dass im Jahr 2019 bei der BASF 15 Vorfälle gemeldet wurden. Dabei wurden drei Mal Grenzwerte des Warn- und Alarmplans Rhein überschritten. Auch im Jahr 2020 gab es bereits fünf Vorfälle, die der Meldepflicht unterlagen. Die Akzeptanz der Chemieindustrie hängt wesentlich von der Sicherheit der Betriebe ab. Gerade die Chlorchemie birgt Gefahren, die durch andere Verfahren in der Herstellung vermeidbar gemacht werden könnten.“
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Bernhard Braun finden Sie unter https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/11547-17.pdf, die Antwort der Landesregierung hier.