Verbot von Konversionstherapien

Ein aktueller Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sieht ein Verbot von Konversionstherapien für Menschen unter 18 Jahren vor. Das Verbot bezieht sich auf Behandlungen, die die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität einer Person gezielt verändern oder unterdrücken sollen. Für Menschen über 18 Jahren sieht der Entwurf weniger strikte Regelungen vor, verbietet sie also nicht in Gänze.

Wir bitten die Landesregierung vor diesem Hintergrund um Bericht.