Kennzeichnung von Winzersekt in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz ist das Weinbauland Nummer 1, wobei neben hervorragenden Weinen auch ganz vorzügliche Winzersekte angeboten werden. Die Bezeichnung „Sekt“ umfasst viele Qualitätsstufen, vom „klassischen Schaumwein“ bis zur „traditionellen Flaschengärung“. Leider ist dabei festzustellen, dass es für den Verbraucher kaum möglich ist, die jeweilige Qualität anhand der verwendeten Bezeichnungen oder von außen zu erkennen. Mit Blick auf die Novellierung des Deutschen Weinrechts bestünde die Möglichkeit einer über die Bezeichnung umsetzbaren Qualitätsfestlegung, auch könne sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass entsprechend den Richtlinien des „g. U.“ (garantierten Ursprungs) für „Deutschen Sekt“ auch nur deutsche Sektgrundweine verwendet werden dürfen sowie unter dem Label „Winzersekt“ nur Sekte verwendet werden dürfen, die in „traditioneller Flaschengärung“ (Methode Champagnoise) hergestellt werden.

Auch bei der Angabe des Degorgierdatums (Datum der Enthefung) auf dem Etikett der Winzersekte und der verpflichtenden Vorschrift, die „Agraffe“ (Drahtverschluss des Korkens) zu verkapseln, bestünden Änderungsmöglichkeiten.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Landesregierung um Berichterstattung.