Novellierung des deutschen Weingesetzes

Nach Ankündigung des BMEL soll das Deutsche Weingesetz umfassend reformiert werden. In einem Dialog zwischen dem BMEL, den Ländern und Verbänden der Weinwirtschaft wurde ein Eckpunktepapier zur Reform erarbeitet. Darin festgehalten sind die folgenden Schwerpunkte der Reform: Änderung der Herkunftsbezeichnung und Qualitätspolitik, Hektarertragsregelung, Finanzierung der Schutzgemeinschaften und die Mittelausschöpfung der Absatzförderung.

Die Landesregierung wird gebeten darzulegen, mit welchen Zielen und Erwartungen sich das bedeutendste Weinbau treibende Bundesland bei der Novellierung einbringen wird.