Heim- und Pflegekindern ein selbstständiges und verantwortungsvolles Leben ermöglichen – Kostenbeitrag abschaffen

Pflegefamilien leisten einen hohen gesellschaftlichen Beitrag. Kinder und Jugendliche, die nicht mehr bei ihren leiblichen Eltern leben können oder wollen, erhalten in diesen Familien ein sicheres Zuhause und Perspektiven für ihr weiteres Leben. Für diese Leistungen erhalten Pflegeeltern nach dem Achten Sozialgesetzbuch einen Pauschalbetrag, der sowohl das Alter des Pflegekindes als auch die Kosten für Sachaufwand, Pflege und Erziehung miteinbezieht.

Verdienen Jugendliche ein eigenes Einkommen, werden sie selbst zur Kostenerstattung herangezogen. Dabei müssen Jugendliche bis zu 75 Prozent ihres Nettoeinkommens, welches sie im Rahmen ihrer Ausbildung oder eines Nebenjobs verdienen, an das Jugendamt zahlen.

Junge Menschen lernen mit der Aufnahme einer Ausbildung oder einer anderen Tätigkeit, Eigenverantwortung für sich und die eigene Zukunft zu übernehmen. Mit dieser Regelung und einem Verbleib von nur 25 Prozent des Nettogehalts wird der Anreiz zur Selbstständigkeit erheblich verringert.

Das Elternhaus oder die Lebenssituation eines jungen Menschen darf nicht bestimmen, welche Chancen ein Mensch im Leben hat. Wer arbeitet, muss auch die Chance bekommen, davon selbstständig leben zu können. Die Praxis der Anrechnung von Arbeitslohn auf soziale Leistungen ist unsozial und leistungsfeindlich. Leistung und Engagement dürfen nicht durch die Heranziehung eines Kostenbeitrags von bis zu 75 Prozent bestraft werden.