Pia Schellhammer
Fraktionsvorsitzende
Sprecherin für Haushalt, Kommunen und Digitalpolitik
Kein Anspruch auf Wahl des vorgeschlagenen Kandidaten
„Nach Geschäftsordnung des Landtages hat jede Fraktion, so auch die AfD, Anspruch auf eine Vertretung in verschiedenen Gremien. Es handelt sich beim heutigen Tagesordnungspunkt jedoch nicht um eine Benennung, sondern um einen Wahlakt. Das bedeutet, es besteht kein Automatismus, dass die zur Wahl vorgeschlagene Person auch gewählt wird. Selbstverständlich ist jede und jeder einzelne Abgeordnete in der eigenen Wahlentscheidung frei. Die Abgeordneten meiner Fraktion werden eine Wahl von Damian Lohr für die beiden Positionen aufgrund seiner Verbindungen ins rechtsextreme Spektrum jedoch nicht mittragen.“